Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der CrewIO UG (haftungsbeschränkt), Schussenweg 7, 88284 Wolpertswende (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der CrewIO-Plattform (nachfolgend „Plattform").
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die CrewIO-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Die Plattform umfasst Funktionen zur Mitarbeiterverwaltung, Schichtplanung, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement, internen Kommunikation sowie weitere Module gemäß der jeweils gewählten Leistungsstufe.
(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform jederzeit weiterzuentwickeln und zu aktualisieren, sofern die vertragswesentlichen Funktionen erhalten bleiben.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Die Darstellung der Plattform auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt durch die Registrierung und Auswahl eines Tarifs ein verbindliches Angebot ab.
(2) Der Vertrag kommt durch die Freischaltung des Kundenkontos durch den Anbieter zustande.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
§ 4 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gewählten Leistungsstufe (Starter, Professional oder Enterprise) und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
(2) Der Anbieter betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit an. Als „verfügbar" gilt die Plattform, wenn die produktive Hauptdomain am Übergabepunkt zum Internet des genutzten Rechenzentrums per HTTPS erreichbar ist und mit HTTP-Status 2xx antwortet. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nur geschuldet, soweit sie im jeweiligen Tarif oder in einer gesonderten Vereinbarung (Service Level Agreement) ausdrücklich zugesagt ist.
(3) Als Ausfallzeit gelten in keinem Fall – auch nicht bei einer nach Absatz (2) gesondert zugesagten Verfügbarkeitsquote:
- angekündigte Wartungsarbeiten, die mit mindestens 48 Stunden Vorlauf mitgeteilt und nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten (18:00–06:00 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt werden;
- ungeplante Notfallwartungen zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken;
- Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (siehe § 13);
- Beeinträchtigungen infolge von Störungen bei Vorlieferanten (z. B. Hoster, Netzbetreiber, DNS-Provider), soweit sie vom Anbieter mit zumutbaren Mitteln nicht kurzfristig behebbar sind;
- Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. Endgerät, Internetverbindung, Firmennetz).
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform zu erweitern und zu verbessern, sofern die vertragswesentlichen Funktionen erhalten bleiben.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Plattform den gesetzlichen Vorschriften entspricht, insbesondere den Vorgaben der DSGVO und des BDSG.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gewählten Leistungsstufe gemäß der aktuellen Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach gewähltem Abrechnungszeitraum.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung vorübergehend zu sperren.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird bei Vertragsschluss bereitgestellt.
(2) Die Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert und verarbeitet. Sensible Mitarbeiterdaten (z.B. IBAN, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID) werden auf Feldebene verschlüsselt.
(3) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gemäß Art. 32 DSGVO.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit. Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(4) Soweit die Haftung des Anbieters nach vorstehendem Absatz (2) beschränkt ist, ist sie zusätzlich der Höhe nach begrenzt auf den höheren der beiden folgenden Beträge: das vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettoentgelt für die Nutzung der Plattform oder 10.000 EUR je Schadensfall. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes (1) sowie des Absatzes (5).
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung einer vom Anbieter übernommenen Garantie bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(6) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um Anpassungen an geänderte gesetzliche oder höchstrichterliche Rahmenbedingungen vorzunehmen, Regelungslücken zu schließen oder rein redaktionelle bzw. sonstige, das Vertragsgefüge nicht wesentlich berührende Klarstellungen aufzunehmen.
(2) Änderungen nach Absatz (1) wird der Anbieter dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) unter Hervorhebung der geänderten Passagen mitteilen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
(3) Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile betreffen – insbesondere Änderungen des Leistungsumfangs, der Vergütung, der Vertragslaufzeit oder der Haftungsregelungen –, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen oder erteilt er innerhalb der in Absatz (2) genannten Frist keine ausdrückliche Zustimmung, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt; dem Anbieter steht in diesem Fall ein ordentliches Kündigungsrecht nach § 8 zu.
(4) Der Kunde ist bei jeder Änderung nach den vorstehenden Absätzen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Auch dieses Sonderkündigungsrecht wird in der Änderungsmitteilung deutlich hervorgehoben.
§ 12 Nutzungsrechte an der Software
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform oder Teile davon zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren, Reverse Engineering zu unterziehen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln. Die zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere nach §§ 69d, 69e UrhG, bleiben unberührt.
(3) Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, das Zurverfügungstellen der Plattform an Dritte (auch nicht im Rahmen einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Überlassung, Vermietung, Verleih oder ähnlichen Nutzung), sowie jede Form der Unterlizenzierung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.
(4) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an der Plattform.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Keine der Vertragsparteien ist zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verpflichtet, soweit und solange sie durch höhere Gewalt an der Erbringung gehindert ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien, Krieg, Aufstand, Terroranschläge, hoheitliche Anordnungen, Streiks (soweit sie nicht durch die betroffene Partei selbst verursacht wurden), großflächige Cyberangriffe (z. B. DDoS auf kritische Infrastruktur), sowie unvorhersehbare und nicht abwendbare Ausfälle von Vorlieferanten (insbesondere Rechenzentren, Cloud-Provider, Netzbetreiber, DNS-Anbieter).
(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt sowie den voraussichtlichen Wegfall des Ereignisses höherer Gewalt informieren und sich mit angemessenen Mitteln um die Wiederaufnahme der Leistungserbringung bemühen.
(3) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 14 Preisanpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die Plattform mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen vor Wirksamkeit anzupassen. Die Ankündigung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail) unter Nennung des Zeitpunkts der Wirksamkeit sowie der neuen Preise.
(2) Eine Preisanpassung darf frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr erfolgen. Sie ist der Höhe nach begrenzt auf die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI, Basisjahr 2020 = 100) seit der letzten Preisfestsetzung, höchstens jedoch auf 5 % des bisherigen Entgelts je Anpassung. Sinkt der Index, wird der Anbieter die Preise in gleicher Weise senken.
(3) Der Kunde ist berechtigt, dem Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung in Textform zugehen. Wird nicht fristgerecht gekündigt, gilt die Preisanpassung als angenommen. Auf das Kündigungsrecht wird der Anbieter in der Ankündigung ausdrücklich hinweisen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.